Jugendamt

Berliner Jugendämter

Das Jugendamt ist nach Sozialgesetzbuch 8 dafür zuständig Hilfen zur Erziehung zu leisten. Eltern in Not haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe durch das Jugendamt, der auch sozialgerichtlich durchgesetzt werden kann.

Jugendämter werden kommunal verwaltet, in Berlin besteht eine bezirkliche Zuständigkeit. Durch das Jugendamt werden sehr weitreichende Entscheidungen getroffen, ohne dass eine richterliche Überrüfung der Grundrechtseinschränkungen vorgesehen ist. Diese Machtfülle, etwa bei sogenannten „In-Obhutnahmen“, und das Fehlen einer übergeordneten Kontrollbehörde sind hochproblematische strukturelle Defizite in der Organisation der staatlichen Hilfen zur Erziehung, welche nicht selten zusätzliche Schädigungen der betreuten Kinder und Verschwendung öffentlicher Finanzresourcen, durch ungeeignete und teuere Hilfen, bedingen. In der Öffentlichkeit wird das Jugendamt deshalb, entgegen seiner gesetzlichen Bestimmung, vor allem als repressives Organ wahrgenommen und es besteht in vielen Familien die Angst, dass die Kinder weggenommen werden, wenn das Jugendamt ins Spiel kommt.

Ambulante Hilfen durch das Jugendamt könnten zum Beispiel Einzelfallhilfe, Familienhilfe, Famiientherapien oder Elternkompetenz-Trainings sein.

.

Berliner Jugendämter nach Bezirken

.

Startseite

Kinderpsychotherapie

Was ist multimodale Kindertherapie?

Module der multimodalen Kindertherapie

Wirksamkeitsfaktoren der multimodalen Kindertherapie

Kunst in der Kinderpsychotherapie

.

.

.

.